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Wir sind ein Mitgliedsbetrieb im VDI , ETV-Berlin / VDE und in der Baukammer Berlin .
Wir arbeiten ausschließlich nach den neusten DIN - VDI - VDE und EU Normen / Vorschriften , soweit gesetzlich nicht etwas anderes vorgeschrieben ist !
Abrechnung , wenn nichts anderes , schriftlich vereinbart ist , nach der HOAI !
Hinweis für Verbraucher ab dem 01.01.2018
Die Honorarordnung für
Architekten und Ingen-ieure (HOAI) beinhaltet Regelungen zur Abrech-nung von Planungsleist-ungen. Die in den Honorartafeln der HOAI enthaltenen Honorarspannen stellen auch im Interesse des Verbraucherschutzes sowie zur Gewährleistung der Planungsqualität Orientierungswerte für eine angemessene Honorierung dar. Auftraggeber und Auftragnehmer sind jedoch nicht verpflichtet, die HOAI als Honorarberechnungs-grundlage zu vereinbaren. Es kann auch ein Honorar oberhalb oder unterhalb der in den Honorartafeln enthaltenen Honorarwerte vereinbart werden .
Die Honorarordnung für
Architekten und Ingen-ieure (HOAI) beinhaltet Regelungen zur Abrech-nung von Planungs-leistungen.
Die in den Honorartafeln der HOAI enthaltenen Honorarspannen stellen auch im Interesse des Verbraucherschutzes , sowie zur Gewährleistung der Planungsqualität , Orientierungswerte für eine angemessene Honorierung dar .
Architekten und Ingen-ieure (HOAI) beinhaltet Regelungen zur Abrech-nung von Planungsleist-ungen. Die in den Honorartafeln der HOAI enthaltenen Honorarspannen stellen auch im Interesse des Verbraucherschutzes sowie zur Gewährleistung der Planungsqualität Orientierungswerte für eine angemessene Honorierung dar. Auftraggeber und Auftragnehmer sind jedoch nicht verpflichtet, die HOAI als Honorarberechnungs-grundlage zu vereinbaren. Es kann auch ein Honorar oberhalb oder unterhalb der in den Honorartafeln enthaltenen Honorarwerte vereinbart werden .
Die Honorarordnung für
Architekten und Ingen-ieure (HOAI) beinhaltet Regelungen zur Abrech-nung von Planungs-leistungen.
Die in den Honorartafeln der HOAI enthaltenen Honorarspannen stellen auch im Interesse des Verbraucherschutzes , sowie zur Gewährleistung der Planungsqualität , Orientierungswerte für eine angemessene Honorierung dar .